Ab 30.06.2024 dürfen die Kosten für das Kabelfernsehen nicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet werden. Spätestens ab diesem Zeitpunkt werden die sog. Mehrnutzerverträge in Einzelnutzerverträge umgewandelt und leider wird es für den “Einzelnen” i.d.R. teurer.
Sie können unten rechts (Button “Download Angebot) unser Festpreisangebot für Mehrfamilienhäuser einfach downloaden
Ab der 51. bis zur 1.000 Wohneinheit wird für jede weitere Wohneinheit eine einmalige Servicegebühr in Höhe von 20,-€ berechnet.
Rechenbeispiel für ein Objekt mit 72 Wohneinheiten:
Festpreis Satellitenanlage bis 50 Wohneinhiten = 9.687,80 € + 22 Wohneinheiten x 20,-€ = 440,00 € = 10.127,80 € zzgl. ges. MwSt.
Je nach Standort des SAT-Spiegels bzw. wenn das Gebäude über keine Blitzschutzanlage verfügt, muss der SAT-Spiegel mit einem 16m2 Erdungsdraht geerdet werden. Diese Arbeiten werden nach Aufwand mit ca. 250,-€ bis 350,- € berechnet.